Fahrverbote vom Tisch

9. April 2020

In Oldenburg wird es keine Dieselfahrverbote geben. Das OVG Lüneburg hat die Stadt Oldenburg darüber unterrichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe erklärt habe, dass ihre gegen die Stadt Oldenburg gerichtete Klage aufgrund nachträglich eingetretener Umstände nicht mehr begründet sei. Durch die abgegebene und von der Stadt Oldenburg bereits akzeptierte Erledigungserklärung muss das Gericht nunmehr nicht über Fahrverbote in Oldenburg entscheiden.

Grenzwertüberschreitungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid hatten die DUH seinerzeit dazu bewogen, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Stadt Oldenburg gerichtlich durchzusetzen und ihr die Fortschreibung des Luftreinhalteplans in diesem Sinne vorgeben zu lassen. „Wir haben jetzt die notwendige Klarheit bekommen, wirklich überraschend ist das Ergebnis nach der Entwicklung der Messwerte nicht mehr. Es hat sich ausgezahlt, dass wir von Beginn auf Fahrverbote verzichtet haben und stattdessen eine Vielzahl anderer Maßnahmen umgesetzt haben“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies sieht sich mit seiner klaren Haltung gegen Fahrverbote in niedersächsischen Innenstädten voll bestätigt. „Die Rücknahme der Klage durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Oldenburg beweist, dass man mit einem Bündel von verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise einer intelligenten Verkehrslenkung die Luftbelastung für die Menschen in Großstädten deutlich senken kann. Die Anordnung von Fahrverboten ist bei dieser Strategie völlig überflüssig“, kommentiert Lies den Ausgang des Prozesses vor dem Oberverwaltungsgericht.

Die Messungen und Berechnungen für Oldenburg hätten eindeutig ergeben, so Lies, „dass der Grenzwert zum Schutz der Bevölkerung sicher eingehalten wird“. Am Ort des straßennah positionierten Messcontainers wird der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ knapp, an den für die Beurteilung der Grenzwerteinhaltung maßgeblichen Wohngebäudefassaden sogar deutlich unterschritten.

Die Bilanz der Stickstoffdioxidmessergebnisse des Jahres 2019 war in Oldenburg bereits positiv ausgefallen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 2019 betrug der Mittelwert aller Tagesmittelwerte an der Messstation am Heiligengeistwall 39 µg/m³ (genau 39,17). Damit ist der geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ unterschritten worden. „Gründe des Rückgangs waren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein veränderter Verkehrsablauf und die noch weiter verbesserte Busflotte der VWG. Beides hat einen maßgeblichen Beitrag zur Stickstoffdioxidminderung insbesondere am Hotspot Heiligengeistwall geleistet“, so Krogmann.

Auch in den ersten drei Monaten diesen Jahres waren die Werte weiter deutlich gesunken. Insofern hatte sich die Stadt ohnehin in einer guten Position gegenüber der DUH gesehen.

Die Kosten des Verfahrens tragen Stadt und DUH zu gleichen Teilen.