Karlsruhe stoppt Ampel bei Heizungsgesetz
In einem beispiellosen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dem CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann einem Einwand im Eilverfahren stattgegeben und entschieden, dass die von der Ampel geplante überhastete Beschlussfassung des Gebäudeenergiegesetzes nicht in dieser Form zulässig ist. Bereits am Freitag hätte das Gesetz im Parlament beschlossen werden sollen. Die Expertenanhörung, die am Montag dem Gesetz mehrere, sehr große Baustellen attestierte, konnte dabei nicht einmal über den Gesetzestext, sondern lediglich eine „Formulierungshilfe“ zu den Ampel-Einigungen beraten. Diese schallende Ohrfeige aus Karlsruhe reiht sich in die Liste der Fehltritte dieses völlig verkorksten Gesetzesentwurfs ein. Für die Grünen ist das auch eine politische Niederlage, haben sie doch auch öffentlich einen Erfolg der Ampel nicht zuletzt an dieser Abstimmung festgemacht.
Viele Punkte, wie z.B. die Frage nach der Finanzierung, sind auch jetzt noch völlig ungeklärt. Diesem „Kopf-durch-die-Wand“ hat Karlsruhe mit einem Satz bemerkenswerter Klarheit eine deutliche Absage erteilt: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten.“
Wir ermahnen die Ampel, als Regierung parlamentarische Rechte und die Würde des Parlamentes zu achten. Die monatelang andauernde Uneinigkeit innerhalb Ampel kann nicht dazu führen, dass im Parlament keine vernünftige inhaltliche Beratung mehr stattfinden kann. Daran ändern auch arbiträre Zeitfristen aus politischer Motivation und der Wunsch nach Schnellschuss-Erfolgsnachrichten nichts.