CDU lehnt Baumschutzsatzung in dieser Form ab

CDU lehnt Baumschutzsatzung in dieser Form ab – Schutz ja, aber ohne unnötige Bürokratie und Eingriffe in die Privatsphäre

16. Mai 2025

Die CDU Oldenburg steht dem Entwurf der geplanten Baumschutzsatzung der Stadtverwaltung kritisch gegenüber. Der Schutz von Stadtgrün ist unbestritten wichtig – doch der aktuelle Satzungsentwurf schießt weit über das Ziel hinaus. Statt auf Kooperation setzt die von Grün-Rot beschlossene Satzung auf Kontrolle – statt auf Freiwilligkeit auf Zwang.

„Wenn der eigene Garten zum Genehmigungsgebiet wird, ist eine Grenze überschritten. Diese Satzung steht sinnbildlich für eine Politik, die den Bürger misstrauisch beäugt, statt ihn als Partner beim Umweltschutz zu gewinnen. Wer für jeden Astschnitt ein Formular braucht, verliert den Blick fürs Wesentliche – und den Rückhalt der Menschen.“

Niklas Howad, CDU-Kreisvorsitzender

Kernkritikpunkte der CDU:

Eingriffe nur mit Genehmigung

Die geplante Baumschutzsatzung greift tief in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Für nahezu jede Maßnahme an einem geschützten Baum – ob Fällung, Rückschnitt, Pflegemaßnahme oder das Entfernen kranker Äste – kann künftig eine kostenpflichtige Genehmigung erforderlich sein. Da der Begriff „fachgerecht“ im Entwurf nicht eindeutig definiert ist, würde dies in der Praxis voraussichtlich zu großer Unsicherheit führen. Viele Eigentümer könnten sich gezwungen sehen, vorsorglich einen Antrag zu stellen – selbst für einfache Rückschnitte oder das Entfernen toter Äste. Hinzu kommt: Wird eine Genehmigung erteilt, kann die Stadt die Vorlage eines kostenpflichtigen Baumgutachtens verlangen – auf eigene Rechnung des Eigentümers, die oft mit Stundensätzen von 60 bis 120 Euro veranschlagt werden.

Überregulierung im Alltag: Gartenleben unter Vorbehalt

Darüber hinaus enthält der Entwurf zahlreiche Verbote und Regeln – selbst typische Gartennutzung wird reglementiert: Das Anbringen von Schaukeln, Baumhäusern, Slacklines oder Vogelhäuschen wird pauschal untersagt, sofern dabei Stamm oder Äste beschädigt werden könnten. Auch das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs im Wurzelbereich des Baumes – definiert als Fläche unter der Baumkrone plus 1,5 Meter – ist künftig untersagt. Was bislang zum Alltag in vielen Gärten gehört, könnte nun mit Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus sieht die Satzung Bußgelder bei Verstößen von bis zu 25.000 Euro vor. Selbst bei unbeabsichtigten oder geringfügigen Verstößen könnten empfindliche Strafen drohen.

Anträge, Gebühren, Ersatzpflanzung: Die Bürokratiefalle

Die CDU kritisiert insbesondere den unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, der mit der geplanten Satzung einhergeht. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger selbst bei einfachen Rückschnitten einen gebührenpflichtigen Antrag stellen. Hinzu kommt bei einer Fällung die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung oder die Zahlung eines Ausgleichsbetrags von mindestens 1.500 Euro pro Baum – abhängig vom Stammumfang können auch 3.000 Euro oder mehr fällig werden. Bei Bauanträgen müssen geschützte Bäume auf dem eigenen Grundstück und auf Nachbargrundstücken gemäß Niedersächsischer Bauvorlagenverordnung detailliert im Lageplan dargestellt werden. All das bedeutet spürbar mehr Aufwand für private Eigentümer.

Weitere Personalressourcen und Mehrbelastungen für die Stadt

Auch für die Stadt bedeutet die Umsetzung erhebliche Mehrbelastungen: In der aktuellen Planung ist der tatsächliche Personalbedarf nicht ausreichend berücksichtigt. Es müssen ein Baumkataster erstellt und laufend gepflegt, Anträge geprüft sowie Genehmigungen bearbeitet werden. Zudem sind Vor-Ort-Termine vorgesehen. Der Personalbedarf wird in der Planung stark unterschätzt (aktuell: 1,5 bis 2 neue Stellen), was zu noch höheren Kosten für den städtischen Haushalt führen wird.

Eingriff in die Privatsphäre durch Betretungsrecht

Ein weiterer erheblicher Kritikpunkt der CDU betrifft das geplante Betretungsrecht der Verwaltung auf Privatgrundstücken ohne Vorankündigung. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar. In der aktuellen Satzungsformulierung ist vorgesehen, dass städtische Mitarbeiter Grundstücke betreten dürfen, um Bäume zu begutachten oder notwendige Maßnahmen zu ergreifen – und das ohne vorherige Ankündigung.

„Der Schutz von Bäumen ist richtig – aber eine Satzung mit derart weitreichenden Eingriffen braucht breite Akzeptanz. Diese entsteht nicht, wenn Betroffene kaum einbezogen, Fristen versteckt und Zusagen nicht eingehalten werden. So sieht echte Beteiligung nicht aus.“

Barbara Woltmann, Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Oldenburg & umweltpolitische Sprecherin der CDU-Stadtratsfraktion

Kritik am Verfahren und mangelnde Beteiligung

Die CDU stellt auch das Verfahren selbst infrage. Die angekündigte Bürgerbeteiligung war unzureichend: Die Fristen für Stellungnahmen waren zu kurz und teilweise schwer auffindbar. Zudem wurden die angekündigten Gespräche mit den Bürgervereinen nach der Erstellung des Entwurfs nicht durchgeführt, obwohl dies ursprünglich zugesagt wurde. Auch die in der Beschlussvorlage festgelegte direkte Beteiligung relevanter Interessenvertreter fand nicht statt. Diese unzureichende Einbindung der Bürger und betroffenen Gruppen wirft Fragen zur Transparenz und zum respektvollen Umgang mit den Anliegen der Öffentlichkeit auf.

Jetzt mitreden: Öffentliche Auslegung und Beteiligungsmöglichkeit

Aktuell liegen der Entwurf der Satzung sowie die Begründung noch bis einschließlich 23. Mai 2025 im Technischen Rathaus (Industriestraße 1 h, Zimmer 136) zur kostenlosen Einsicht aus. Zusätzlich stehen beide Dokumente auch online auf der Website der Stadt zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist kann jede und jeder schriftlich oder zur Niederschrift Einwände oder Anregungen einreichen.
👉 Die CDU ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv an diesem Verfahren zu beteiligen – um die Satzung noch in eine vernünftige Richtung zu lenken oder ihren Erlass ganz zu verhindern.

Weitere Informationen und die Unterlagen finden Sie unter:
🔗 www.oldenburg.de – Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung

Die CDU unterstützt eine strategische Baumerhalt-Planung, lehnt aber eine verpflichtende Satzung ab. Eine freiwillige Selbstverpflichtung, unterstützt durch Informationsangebote und Förderprogramme, wäre aus unserer Sicht wirksamer – und würde dem Verantwortungsgefühl der Oldenburger Bevölkerung mehr entsprechen. Aus unserer Sicht besteht kein akuter Anlass für eine so weitreichende Satzung, wie sie nun zur Diskussion steht.

Beteiligungsflyer: